Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass eine volle Erstattung für meine physiotherapeutische Behandlung nicht [bzw. in Zukunft nicht] möglich sei, weil die Aufwendungen für Physiotherapie lediglich bis zu den „in Deutschland üblichen“ Preisen von Ihnen übernommen werden könnten.

Ihren Ausführungen widerspreche ich hiermit ausdrücklich und fordere Sie auf, die tariflich vorgesehene Erstattung bis spätestens [Datum] in voller Höhe zu überweisen.

Bei der Frage nach den üblichen Preise gem. §612 BGB geht es um die ortsüblichen Preise. Sollte Ihnen ein aktuelles Gutachten zu den ortsüblichen Preisen für den Praxisstandort meines Physiotherapeuten vorliegen, bitte ich um Übersendung. Zugleich bitte ich um Benennung eines Behandlers an diesem Standort, der die mit mir durchgeführte Therapie nicht nur zu den von Ihnen anerkannten Honorarsätzen, sondern auch mit dem Nachweis einer mindestens gleichwertigen fachlichen Qualifikation, Behandlungszeit und Praxisausstattung durchzuführen bereit ist. Ich habe mich bei Ihnen privat krankenversichert, in der Annahme,
hierdurch erforderlichenfalls eine qualifiziertere medizinische Versorgung zu erhalten, als es dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Sie werden daher sicher verstehen, dass ich meine Gesundheit nur einem Therapeuten mit entsprechender Qualifikation anvertrauen möchte. Sollten Sie die geforderten Nachweise schuldig bleiben, erwarte ich die unverzügliche und vollständige Erstattung.

Das von Ihnen zur Verfügung gestellte Verzeichnis der erstattungsfähigen Heilmittel ist nicht Bestandteil meines Versicherungstarifs und damit irrelevant. Auch gehen Art, Umfang und Qualität der Heilmittel nicht aus Ihrem Verzeichnis hervor. Schon allein aus diesem Grund ist Ihr vertragswidriger Versuch die Höhe meiner Heilmittelausgaben einseitig zu begrenzen, zum scheitern verurteilt.

Die aktuelle Rechtsprechung folgt bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) meinen obigen Ausführungen. Insofern sollten wir uns eine gerichtliche Klärung dieses Sachverhaltes ersparen.

Mit freundlichen Grüßen