Das Landgericht Frankfurt entschied kürzlich, dass eine Begrenzung der Kostenerstattung auf die Höhe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht rechtens sei.
Seit 1. Januar 2017 sind neue Listen derjenigen Diagnosen veröffentlicht worden, welche unter die Begriffe "Besondere Verordnungsbedarfe" bzw. "Langfristige Heilmittelbedarfe" fallen und somit das "Budget" des Arztes nicht mehr belasten.