Corona-Regelung ab dem 20. Dezember 2021

Aktuelle Corona-Regelungen in Baden-Württemberg

Änderung der Beschränkungen zum 20.12.2021 (Alarmstufe II)

Ab dem 20. Dezember ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Die wesentliche Änderung:

  • Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.

Das bedeutet, dass für alle Patientinnen und Patienten - auch mit Rezept - die 3G-Regel (geimpft, genesen getestet) gilt.
Daher müssen wir bei allen Patientinnen und Patienten den Impf- bzw. Teststatus abfragen.
Als Test reicht ein negativer Schnelltest.

Behandlungen ohne Rezept sind möglich, jedoch nur mit der 2G+ - RegelImpfnachweis PLUS  ein tagesaktueller Schnelltest.
Der Schnelltest ist 24 Stunden gültig.

Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:

- Personen, bei der die Zweitimpfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Boosterimpfungen
- Genesene, deren Nachweis nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre - außer in den Schulferien

Begleitpersonen benötgen ebenfalls einen Nachweis (geimpft, getestet, genesen).
Sollten sie diesen nicht vorweisen können, müssen sie leider ausserhalb der Praxisräume warten.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können Sie hier einsehen: Link

Ein Übersichtsblatt über die gültigen Regelungen des Landes Baden-Württemberg in den einzelnen Warnstufen finden Sie hier: Link

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.