Neue Vereinbarungen seit 01.01.2017 bei Heilmittelverordnungen

Neue Vereinbarungen in der Heilmittelversorgung seit dem 01.01.2017

Seit dem 01. Januar 2017 sind im Bereich der Heilmittelverordnungen neue Diagnoselisten veröffentlicht worden, welche das "Budget" des verordnenden Arztes nicht mehr belasten.

Die beiden Begriffe, um die es sich hier dreht lauten "Besondere Verordnungsbedarfe" (früher: "Praxisbesonderheiten") und "langfristiger Heilmittelbedarf".

Leider gibt es immer noch große Unsicherheiten bei der Verordnung und auch Probleme mit der seit ebenfalls seit 01.01.2017 zwingend zu verwendenden Software in Arztpraxen, die Fehler bei den Verordnungen vermeiden soll.

Aufgrund dieser Schwierigkeiten hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KV-BaWü) auf ihrer Homepage einige Informationen eingestellt - sowohl für Patienten, als auch für Ärzte und Therapeuten.

In unserer "Infobox" haben wir die Links nochmal eingestellt.
Aber auch hier der Link zur entsprechenden Seite bei der KV-BaWü.