Neuigkeiten über Langfristgenehmigungen – Mitteilung des G-BA

Am 22. November hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss über ein Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie“ herausgebracht.

Hierin ist im Anhang die Diagnoseliste enthalten, welche eine Langfristgenehmigung für mindestens 1 Jahr enthalten können.

Hier der Link zum Dokument: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Dadurch ist jetzt offiziell geregelt, welche Diagnosen bzw. Erkrankungen eine Langfristgenehmigung beantragen können und wie dies geschehen muss. Somit ist es auch für Ärzte leichter, sich im Verordnungs“dschungel“ zurechtzufinden. 

Interessant vor allem auch deswegen, weil die Verordnungen mit einer Langfristgenehmigung nicht das Budget des verordnenden Arztes belasten!

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