Urteil zur Kostenerstattung durch die PKV

Urteil: PKV darf die Erstattung für physiotherapeutische Leistungen nicht begrenzen

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 17.11.2016 - Aktenzeichen 2-23 O 71/16

Das Landgericht Frankfurt entschied kürzlich in einem Urteil vom 17.11.2016 (Aktenzeichen 2-23 O 71/16), dass Private Krankenversicherer die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten müssen. Eine Begrenzung der Leistungen auf die Gebühren der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei nicht rechtens.

Ein Versicherer hatte die Erstattung der physiotherapeutischen Leistungen eines Versicherten auf die Höhe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. "kulanterweise" auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze begrenzt.

Hiergegen hat der Versicherte jetzt geklagt - und vor dem Landgericht Frankfurt Recht bekommen.

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