weiterhin FFP2-Pflicht in der Praxis

weiterhin FFP2-Pflicht in der Praxis

Auch nach Inkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist in unserer Praxis für Personen ab 18 Jahren das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie das bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.