Corona-Regelung ab dem 24. November 2021

Seit dem 24. November ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.
Hierin sind einige Änderungen der Beschränkungen enthalten.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Für Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Verordnung ändert sich nichts!

Behandlungen ohne Rezept sind möglich, es ist aber ein Impfnachweis und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest bzw. ein PCR-Test notwendig.
Der Schnelltest ist 24 Stunden gültig, der PCR-Test 48 Stunden.

Begleitpersonen benötgen ebenfalls einen entsprechenden  2G+ Nachweis (geimpft, genesen + tagesaktueller Schnelltest oder PCR-Test).
Sollten sie diesen nicht vorweisen können, müssen sie leider ausserhalb der Praxisräume warten.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können Sie hier einsehen: Link

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.