Corona-Regelung ab dem 24. November 2021
Seit dem 24. November ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.
Hierin sind einige Änderungen der Beschränkungen enthalten.
Hier das Wichtigste in Kürze:
Für Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Verordnung ändert sich nichts!
Behandlungen ohne Rezept sind möglich, es ist aber ein Impfnachweis und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest bzw. ein PCR-Test notwendig.
Der Schnelltest ist 24 Stunden gültig, der PCR-Test 48 Stunden.
Begleitpersonen benötgen ebenfalls einen entsprechenden 2G+ Nachweis (geimpft, genesen + tagesaktueller Schnelltest oder PCR-Test).
Sollten sie diesen nicht vorweisen können, müssen sie leider ausserhalb der Praxisräume warten.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können Sie hier einsehen: Link
Vielen Dank für Ihr Verständnis.