FFP2-Pflicht in der Praxis

FFP2-Pflicht in der Praxis

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2021 ist für Personen ab 18 Jahren in der Praxis eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie das bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis.

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Link